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   OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1)   

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https://dejure.org/2005,6334
OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1) (https://dejure.org/2005,6334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.2005 - I-3 Wx 323/04 (1) (https://dejure.org/2005,6334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 2005 - I-3 Wx 323/04 (1) (https://dejure.org/2005,6334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfluss der Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch auf das Stimmrecht des Wohnungseigentümers; Berechtigung des Nießbrauchers zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Berechtigung des Nießbrauchers und früheren Wohnungseigentümers zur Geltendmachung von ...

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Keine Rechte des Nießbrauchers anstelle des Eigentümers hinsichtlich Verfahrensrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 911 (Ls.)
  • WuM 2005, 668
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Der Senat hat mit Beschluss vom 8. März 2005 die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen sei, der vorlegende Senat sich jedoch durch die Entscheidung des Kammergerichts vom 1. April 1987 - 24 W 3131/86 - (OLGZ 1987, 417) gehindert sehe, entsprechend zu beschließen.

    Lediglich das Kammergericht (OLGZ 1987, 417) hält sowohl den Wohnungseigentümer als auch den Nießbraucher für berechtigt, Beschlüsse der Wohnungseigentümer anzufechten, wobei diese Rechtsprechung nach Auffassung des Senats zu Recht auf Kritik gestoßen ist (Suilmann a.a.O. mit Nachweisen).

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Denn die Abrechnungsforderung ist erst durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer und damit zu einem Zeitpunkt entstanden (vgl. § 28 Abs. 5 WEG; BGHZ 104, 197; Weitnauer-Gottschalg, WEG 9. Auflage 2005 § 28 Rdz. 5), zu dem die Beteiligte zu 1 schon längst nicht mehr Eigentümerin war.
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Der Bundesgerichtshof hat am 7. März 2002 - V ZB 24/01 - (NZM 2002, 450) entschieden, dass die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch das Stimmrecht des Wohnungseigentümers (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG) unberührt lässt und dasselbe auch hinsichtlich einzelner Beschlussgegenstände nicht auf den Nießbraucher übergeht.
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - 3 Wx 323/04
    Insbesondere führe die "Kaltwasserentscheidung" des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2003 (ZMR 2003, 937 nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    Folgerichtig steht dem Nießbraucher weder ein Stimmrecht in der Versammlung der Wohnungseigentümer noch die Befugnis zur Anfechtung gefasster Beschlüsse zu (BayObLG, ZMR 1998, 708, 710; OLG Düsseldorf, WuM 2005, 668 f.; LG Hamburg, ZMR 2013, 836 mwN); auch § 43 Nr. 4 WEG ist nicht einschlägig (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. März 2002 - V ZB 24/01, BGHZ 150, 109, 114 ff.).
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